
Mindestalter
- 24 Jahre bei direktem Zugang
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für Krafträder bei stufenweisem Zugang (mindestens zwei Jahre Vorbesitz von Klasse A2). Eingeschlossene Klasse A2, A1 und AM.
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
Theorieunterricht
12 x 90 Minuten Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 x 90 Minuten Grundstoff ausreichend.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 von 2 Jahren auf A18 oder bei Vorbesitz der Klasse A18 von 2 Jahren auf A:
- keine theoretische Prüfung
- keine Anforderung an die praktische Ausbildung
- praktische Prüfung
Besondere Ausbildungsfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten Nachtfahrten
Die Sonderfahrten entfallen bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2.
Die Prüfung
- Theoretische Prüfung (entfällt bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2)
- Praktische Prüfung
Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:
biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
