Führerschein-Klasse C1

Mindestalter

18 Jahre und Vorbesitz der Führerscheinklasse B.

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg aber nicht mehr als 7 500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Theorieunterricht

12 x 90 Minuten Grundstoff
6 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 x 90 Minuten Grundstoff ausreichend.

Besondere Ausbildungsfahrten

3 x 45 Minuten Überlandfahrten
1 x 45 Minuten Autobahnfahrten
1 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Bei C1/C1E in einem Ausbildungsgang:

Klasse C1: 1 Überlandfahren, 1 Autobahnfahrten, 0 Nachtfahrten

Klasse C1E: 3 Überlandfahren, 1 Autobahnfahrten, 2 Nachtfahrten

Prüfungen

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:

biometrisches Passbild, Augenärztliches Gutachten, Ärztliches Zeugnis, Erste Hilfe Ausbildung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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