Mindestalter
18 Jahre und Vorbesitz der Führerscheinklasse B.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg aber nicht mehr als 7 500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Theorieunterricht
12 x 90 Minuten Grundstoff
6 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 x 90 Minuten Grundstoff ausreichend.
Besondere Ausbildungsfahrten
3 x 45 Minuten Überlandfahrten
1 x 45 Minuten Autobahnfahrten
1 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei C1/C1E in einem Ausbildungsgang:
Klasse C1: 1 Überlandfahren, 1 Autobahnfahrten, 0 Nachtfahrten
Klasse C1E: 3 Überlandfahren, 1 Autobahnfahrten, 2 Nachtfahrten
Prüfungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:
biometrisches Passbild, Augenärztliches Gutachten, Ärztliches Zeugnis, Erste Hilfe Ausbildung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
