Führerschein-Klasse L

Mindestalter

16 Jahre für bauartbestimmte Höchgeschwindigkeit bis 40 km/h, mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden.

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h auch mit Anhängern.

Theorieunterricht

12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 – 12)
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.

Besondere Ausbildungsfahrten

Keine Sonderfahrten und keine Praktische Prüfungen.

Prüfungen

  • Theoretische Prüfung

Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:

biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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