Führerschein-Klasse A1

Fahrschulfahrzeug Klasse A1 Suzuki GN 125
Fahrschulfahrzeug Klasse A1 Suzuki GN 125

Mindestalter

16 Jahre.

Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Eingeschlossene Klasse AM.

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Theorieunterricht

12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 – 12)
4 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema A1 – A4)

Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.

Besondere Ausbildungsfahrten

5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Die Prüfung

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:

biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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