Führerschein-Klasse B und B96

Mindestalter

18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren.

Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Eingeschlossene Klasse AM und L.

Kraftfahrzeuge Klasse B

(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Theorieunterricht

12 x 90 Minuten Grundstoff
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 x 90 Minuten Grundstoff ausreichend.

Besondere Ausbildungsfahrten für Klasse B

5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Prüfungen

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Kraftfahrzeuge Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg

Nur Fahrerschulung erforderlich, keine praktische Prüfung.

2,5 x 60 Minuten

3,5 x  60 Minuten Prakt. Übungstoff

1 x 60 Minuten Fahrprakt. Übung

Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:

biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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